Nuuk (Grönland). Die Festnahme von Meeresschutzaktivist Paul Watson in Grönland hat die internationale Aufmerksamkeit auf das Land gezogen, das mit dem ursprünglichen Tathergang nichts zu tun hat und auch nicht über Watsons Auslieferung nach Japan entscheiden darf – denn dies ist immer noch Sache Dänemarks. Zahlreiche Prominente haben sich für Watson stark gemacht, doch es gäbe auch juristische Gründe, die gegen eine Auslieferung sprechen, meint sein Anwalt. Darüber berichteten DR, Sermitsiaq und KNR.
Die grönländische Regierung folge der Sache von der Seitenlinie, könne sich aber nicht näher dazu äußern, wird die grönländische Ministerin für Justizangelegenheiten, Naaja H. Nathanielsen, in Sermitsiaq zitiert. Denn Grönland ist nicht Teil dieses Prozesses. . Japan beantragt die Auslieferung aufgrund eines Vorfalls vor 14 Jahren in der Antarktis, als das japanische Walfang- und Schlachereischiff Nisshin Maru blockiert wurde. Das zuständige Ministerium in Kopenhagen will eine Auslieferung nicht von vornherein ausschließen, berichtet DR.
Anwalt: Auslieferungsgesuch juristisch bedenklich
Der dänische Anwalt Jonas Christoffersen ist als Anwalt für Watson engagiert worden und hält die Auslieferung aus juristischen Gründen für bedenklich . Es handele sich um ein vergleichsweise geringes Vergehen. Ein Mitstreiter, der in Japan deshalb verurteilt wurde, habe nur eine Bewährungsstrafe erhalten. Die Aktion sei 14 Jahre her – und der Walfang, den Japan damals betrieben habe, sei illegal gewesen. Seiner Meinung nach begründet sich das Auslieferungsgesuch vor allem in dem, was Paul Watson vorhatte: Das neueste japanische Walfang – und Schlachtschiff Kangei Maru bockieren.
Zahlreiche Prominente haben sich inzwischen gegen Watsons Auslieferung eingesetzt – von Emmanuel Macron bis Jane Gooddall.
Früherer Artikel zum Thema: Paul Watson in Nuuk festgenommen – auf Antrag Japans