Das Jedermannsrecht

Davon hat vermutlich jeder schon mal gehört: In Schweden, Norwegen und Finnland gilt das „Jedermannsrecht“ (allemansrätten/ allemannsretten/ jokamiehenoikeus), das einen sehr freien Zugang zur Natur erlaubt, egal, wem der Grund gehört.

Norwegen

Freier Zugang zur Natur – ein hohes Gut. Hier in Norwegen.

Es ist erlaubt, wild zu campen und Beeren und Pilze zu sammeln – wenn man gewisse Regeln einhält, die schon der gesunde Menschenverstand eigentlich nahe legt. Diese Freiheit wird in den Ländern hoch geschätzt und die Praxis funktioniert auch (fast) überall. Nicht zuletzt deshalb, weil es sich um Länder mit viel Fläche und vergleichsweise wenig Menschen handelt, auch wenn dazu jedes Jahr Tausende von Touristen kommen. Wichtig: Das Jedermannsrecht umfasst nicht Motorfahrzeuge. Motorräder, Autos und Wohnmobile haben abseits der Straße nichts zu suchen.

Die Grundregeln des Jedermannsrechts heißt: Nicht stören, nichts zerstören.

Ein paar Leitlinien dazu:

  • Man nimmt selbstverständlich seinen Müll wieder mit.
  • Man geht nicht zu nah an Häuser heran, läuft nicht durch fremde Gärten, pflückt dort nichts, nutzt keine privaten Badebrücken und baut dort auch nicht sein Zelt auf.
  • Ist keine Toilette in der Nähe, muss man sein Geschäft manchmal in der Natur erledigen. Dafür abseits des Weges und nicht zu nah am Wasser ein kleines Loch graben und danach zuschütten. In den Bergen kann es schwierig sein, ein Loch zu graben, wenigstens Moos oder Steine darüber decken. Kleinen Handspaten nicht vergessen!
  • Zelt im Wald

    Blaubeeren und Zelten im Wald und morgen früh wieder weg. Schweden.

    Man darf für ein Feuer Äste und Zweige vom Boden aufheben. Umgestürzte Bäume beherbergen viel Leben und sollten liegen bleiben. Feuermachen nur an geeigneten Stellen und nicht auf Felsen – diese können durch die Hitze springen. In manchen Gegenden gibt es vorbereitete sichere Feuerstellen. Nach langen Trockenperioden ist die Gefahr von Gras- und Waldbränden groß, also Vorsicht. Und wenn es schon so weit ist, dass Feuermachen von den Behörden verboten wird, hält man sich daran.

  • Beeren und Pilze dürfen normalerweise gepflückt werden, es sei denn, es handelt sich um besonders geschützte Arten. In Naturschutzgebieten und Nationalparks gelten besondere Regeln. Diese stehen an allen Zugängen angeschrieben, und es ist selbstverständlich, dass man sich daran hält.
  • Wild Campen ist erlaubt für ein bis zwei Nächte, möglichst nicht mehr als drei Zelte nebeneinander, abseits der Besiedelung. Dabei benimmt man sich selbstverständlich rücksichtsvoll gegenüber der Natur und nimmt seinen Müll wieder mit – siehe oben. In Naturschutzgebieten und Nationalparks kann es strengere Regeln geben. Manchmal gibt es spezielle Plätze, wo Zelten kostenfrei erlaubt ist.  

Auf Island ist wild Campen nicht mehr überall erlaubt, nachdem zu viele sich durch rücksichtsloses Verhalten unbeliebt gemacht haben, ebenso auf den Lofoten in Norwegen. Es wäre für alle von Vorteil, wenn das Recht erhalten bliebe. Deshalb: Lasst uns das Jedermannsrecht nicht überstrapazieren. Lasst uns Rücksicht nehmen auf die Natur und die Einheimischen und auch mal einen Campingplatz oder Hütten nutzen, wo das einfach die bessere Lösung ist.