Schweden. Seit dem 13. Juli ist in Schweden ein Gesetz in Kraft, das manche als „Gesetz zur Informationspflicht“ bezeichnen und andere als „Denunziationsgesetz“ (angiverilagen). Konkret geht es darum, dass künftig Behörden von selbst melden sollen, wenn sie vermuten, jemand habe keine gültige Aufenthaltserlaubnis. Ein aktueller Fall bestätigt bereits die Befürchtungen der Gegner.
Ziel dieses Gesetzes ist es, Leute zu entdecken und auszuweisen, die keine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Es ist einer der Vorschläge, die die aktuelle Regierung unter dem Oberbegriff „Verstärkte Rückwanderung“ umgesetzt hat. Als Argument dafür wurde unter anderem angeführt, man wolle so Schattengesellschaften verhindern. Auch vor dem neuen Gesetz konnten Polizei, Ausländerbehörde oder Gerichte beispielsweise vom Sozialamt Informationen zu einer Person anfordern. Neu ist nun, dass sechs Behörden jetzt verpflichtet sind, von sich aus zu melden, sollte es einen Hinweis darauf geben, eine Person habe keine gültige Aufenthaltserlaubnis (mehr).
Dabei handelt es sich um folgende Behörden:
- Arbeitsvermittlung
- Försäkringskassan (staatliche Krankenversicherung/ Elterngeld)
- Strafvollzug
- Kronofogden (Amt zur Eintreibung von Schulden/Schuldsanierung)
- Pensionsmyndigheten (Rentenkasse)
- Skatteverket (Meldebehörde/Finanzamt)
Starker Protest von Ärzten und Pädagogen
Anfangs waren noch weitere öffentliche Einrichtungen dafür in der Diskussion gewesen, zum Beispiel Schulen und Gesundheitswesen. Diese wurden nach den umfassenden Protesten jedoch nicht in den Gesetzesvorschlag aufgenommen. Ärzte und Pädagogen hatten damit argumentiert, dass dies das notwendige Vertrauensverhältnis zerstöre und nicht vereinbar mit dem Berufsethos sei. Hingewiesen wurde auch auf die Kinderschutzkonvention. Gegner des Gesetzes führten an, dass die Aussicht auf Denunziation erst recht Schattengesellschaften schaffe.
Neugeborenes Kind als Werkzeug der Behördenkontrolle?
Dass das Gesundheitswesen ausgenommen ist, stimmt auch nur begrenzt: So meldet eine Hebamme beispielsweise ein neugeborenes Kind an Skatteverket, damit es eine juristische Identität und Rechte bekommt. Diese Angaben können nun aber (von Skatteverket) dazu verwendet werden, eine Mutter ohne gültige Aufenthaltserlaubnis zu identifizieren. „Ein neugeborenes Kind soll nicht als Werkzeug der Behördenkontrolle benutzt werden“, schrieb der Hebammenverband, zusammen mit Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften, in Sydsvenskan. Ihre Befürchtung ist, dass papierlose Frauen dann nicht mehr wagten, sicher in einer Klinik zu gebären.
Gerichtsurteil als Präzedenzfall
Noch bevor das neue Gesetz in Kraft trat, gab es außerdem ein Gerichtsurteil, das Ärzte und Krankenhäuser aufhorchen ließ und über das Läkartidningen schrieb: Das Universitätskrankenhaus Karolinska hatte sich geweigert, Informationen über einen Patienten (seine Telefonnummer) herauszugeben, der nach einem abgewiesenen Asylantrag nicht ausgereist war. Laut dem Krankenhaus litt der Mann an einer lebensbedrohlichen, ansteckenden Krankheit. Bei einer Herausgabe seiner Kontaktdaten sei zu befürchten, dass der Mann zum einen nicht mehr zur Behandlung komme, zum anderen andere anstecke und die Krankheit sich verbreite. Die Polizei klagte gegen das Krankenhaus und bekam in oberster Instanz recht.
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