Norwegen: Gericht entscheidet zugunsten des Windparks Øyfjellet

Vefsn/Mosjøen (Norwegen). Verstößt das Windkraftprojekt Øyfjellet gegen die kulturellen und politischen Rechte der betroffenen Rentierhalter, wie im Fall Fosen? Das Amtsgericht Helgeland meint „Nein“. Den Rentierhaltern stehe aber eine Entschädigung zu. Die festgesetzte Summe ist allerdings weit niedriger als die geforderte. Darüber berichtete NRK.

Nutzungskonflikt: Energieerzeugung contra Rentierhaltung

2021 hatte das Oberste Gericht Norwegens geurteilt, die Genehmigung des Windparks auf der Halbinsel Fosen habe die kulturellen Rechte der dortigen rentierhaltenden Samen verletzt. Damit bezog sich das Gericht auf Artikel 27 der UN-Konvention zu bürgerlichen und zivilen Rechten von Minderheiten. Die Mitglieder der Rentierhalterkooperative Jillen Njaarke sahen Parallelen zu ihrem eigenen Fall: Der Windpark Øyfjellet in der Kommune Vefsn verstoße gegen ihre Rechte. Es handelt sich dabei um einen Windpark mit 72 Windkraftanlagen, die Strom für das Werk von Alcoa in Mosjøen liefern. Der Bau begann 2020, seit 2022 sind alle Anlagen in Betrieb.

Entschädigung muss sein – aber wie viel?

Dass der Windpark die Nutzungsmöglichkeiten der Rentierhalter verschlechtert hat, wird nicht bezweifelt, und der Betreiber der Windparks Øyfjellet ist verpflichtet, dafür eine Entschädigung zu leisten. Øyfjellet Wind und der Reinbeitedistrikt Jillen Njaarke konnten sich aber nicht auf eine Summe einigen, weshalb dies nun gerichtlich geklärt werden sollte.

Gericht sieht Unterschiede zu Fosen

Das Amtsgericht Helgeland in Mosjøen sah allerdings Unterschiede zum Fall Fosen, wie NRK berichtet. So stünden die Windkraftanlagen auf Fosen tatsächlich auf einem früheren Weidegebiet, während es sich auf dem Øyfjellet „nur „um ein Durchzugsgebiet handele. Artikel 27 der UN-Konvention werde dadurch nicht verletzt – „selbst wenn es stimmen sollte, dass  der Reinbeitesdistrikt Jillen-Njaarke die Rentierhaltung langfristig nicht auf dem heutigen Neeau aufrecht erhalten kann“, so zitiert NRK das Urteil.

Entschädigung geringer als bei Fosen

Jillen-Njaarke soll 4,3 Millionen NOK als Entschädigung für die Mehrarbeit und 3,5 Millionen NOK für erhöhte Sachkosten erhalten. Die insgesamt 7,8 Millionen NOK entsprechen rund 660 000 Euro. Dazu kommt eine eigene Entschädigung an einen Sonderfall von 2,1 Millionen NOK. Die Rentierhalter hatten ursprünglich 300 Millionen NOK gefordert.

NRK berichtet, die Rentierhalter seien enttäuscht von dem Urteil. Es fehle das Verständnis für die Bedingungen der Rentierhaltung. Der Weg zur Winterweide sei praktisch versperrt. Sie wollen Berufung einlegen.

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