Island. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Haltung von Blutstuten werden nach Ermahnung durch die Regulierungsbehörde der EFTA geändert. Ab dem 1. November gelten Blutstuten als „Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden.“ Das kündigte die isländische Regierung an. Ein wichtiger Unterschied ist, dass die Halter dafür eine Genehmigung brauchen. Darüber berichtete auch Iceland Review.
In den vergangenen Jahren galt die Haltung von Stuten zur Gewinnung des Hormons PMGS/eCG als ein Zweig der Landwirtschaft, für den keine Genehmigung erforderlich war. Das Hormon, das nur aus dem Blut von trächtigen und säugenden Stuten gewonnen werden kann, wird in der konventionellen Landwirtschaft bei Sauen eingesetzt, unter anderem in Deutschland. Diese Einordnung der Aktivität entspricht jedoch nicht der Rechtsauffassung der EFTA-Regulierungsbehörde ESA. Island gehört wie Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein nicht der EU, aber der europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) an und damit dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Übergangsfrist für Halter
Künftig gilt auch für die Haltung von Blutstuten die Verordnung 460/2017. Darin wird unter anderem gefordert, dass die Tiere keine unnötige Belastung erleiden müssen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Neuausrichtung des rechtlichen Rahmens auch konkrete Änderungen und weitere Beschränkungen der Praxis folgen, zum Beispiel in Bezug auf die Menge des Blutes, die den Stuten entnommen werden darf. Den Haltern soll eine Übergangsfrist gewährt werden. Das isländische Biotech-Unternehmen Ísteka isoliert das Hormon aus dem Blut der Stuten und verkauft es. Die Stutenhalter bekommen dafür Geld.
Die Haltung von Blutstuten war international kritisiert worden, seit Tierschutzvereine brutale Praktiken verdeckt gefilmt und an die Öffentlichkeit gebracht hatten. Seitdem hatte die Regierung zunächst die geltenden Regeln verschärft. Die Tierschutzvereine hatten aber auch bei der ESA geklagt. Island hat sich nun der Rechtsauffassung der europäischen Behörde gebeugt.
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