Norwegen empört über eigenmächtige EU-Kabeljau-Quote vor Spitzbergen

Spitzbergen/Norwegen. Eine Fischerei-Frage sorgt wieder einmal für Ärger zwischen Norwegen und der EU: Die EU habe sich eigenmächtig eine zu hohe Kabeljau-Quote vor Spitzbergen zugeteilt, so der Fischereiminister in einer Pressemitteilung. Die Küstenwache werde alles, was über die von Norwegen festgelegten Quote hinaus gehe, auf die übliche Weise verfolgen. Bei dem Disput spielt auch der Brexit eine Rolle.

Kabeljau

Kabeljau, Gadus Morhua. Foto Hans-Petter Fjeld, CC BY-SA 2,5

Bei dem betroffenen Gebiet handelt es sich um die Fischschutzzone, die 1977 eingerichtet  wurde und die sich 200 Seemeilen rund um Spitzbergens Grundlinie erstreckt. Seit der Einrichtung der Zone verteilt Norwegen Quoten an die Länder, die dort früher traditionell gefischt haben. Überfischung soll vermieden werden. Für 2021 hatte Norwegen vom EU-Teil die Menge abgezogen, die Großbritannien zusteht, denn dieses Land ist bekanntlich nicht mehr EU-Mitglied. Der EU wurde eine Quote von 17 885 Tonnen Kabeljau zugeteilt. Die EU teilte sich aber selbst 28 431 Tonnen Kabeljau dort zu. Dies verstoße gegen Norwegens Souveränität nach dem Seerecht, so Fischereiminister Odd Emil Ingebrigtsen.

Die Verhandlungen zwischen Norwegen, der EU und Großbritannien um Fischereiquoten für 2021 laufen noch. Das Gebiet um Spitzbergen ist aber nicht Gegenstand dieser Verhandlungen, sondern läuft separat. Es gibt dafür auch keine Kompensation in anderen Ländern.

Streit um Schneekrabben

Auf See verteidigt Norwegen seine Rechte und die Auffassung der EU ist nichts wert – das merkte 2017 der lettische Kutter Senator, der mit einer EU-Lizenz Schneekrabben fischte.  Diese EU-Lizenz erkennt Norwegen jedoch nicht an, denn Schneekrabben seien keine Fische, sondern lebten am Boden – und damit gehören sie zum norwegischen Kontinentalsockel, für den die EU keine Lizenzen verteilen kann. Der lettische Kutter wurde von der Küstenwache gezwungen, abzubrechen und nach Kirkenes zu fahren. Er klagte sich bis zum Obersten Gericht Norwegens und verlor. Nach wie vor ist die Schneekrabben-Frage mit der EU nicht abschließend geklärt.

Hat die EU also in einem weiteren Fall die Rechte Norwegens missachtet? Gegenüber NRK hat ein Forscher des Fridjof-Nansen-Instituts eine andere Erklärung: Er glaubt, es könne auch einfach ein Missgeschick der EU-Verwaltung sein, das nun unerwartet große Folgen hat.

Früherer Artikel zum Thema:

Norwegen im Streit mit EU um Schneekrabbe

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