Norwegen im Streit mit EU um Schneekrabbe

Norwegen. Fische schwimmen im Wasser. Krabben leben auf dem Meeresboden. Dieser Unterschied ist eine von Norwegens Verteidigungslinien beim Streit mit der EU um die Fangrechte an der begehrten Schneekrabbe in der Barentssee. Die EU hat auch für das kommende Jahr Lizenzen für den Fang erteilt – Norwegen, nicht EU-Mitglied,  hat daraufhin die Verhandlungen darüber abgebrochen.

Schneekrabbe

Schneekrabbe (Chionoecetes opilio). Foto Wikimedia Commons

Die Schneekrabbe ist wie die Königskrabbe ( siehe Wer darf von der Königskrabbe profitieren?) ein Einwanderer in der Barentssee. Die Art ist ursprünglich im nördlichen Pazifik und im nordwestlichen Atlantik beheimatet. 1996 wurde sie  von russischen Forschern erstmals in der östlichen Barentssee entdeckt.  Während die Königskrabbe gezielt ausgesetzt wurde, ist der Transportweg der Schneekrabbe unbekannt – vermutet wird, dass sie im Ballastwasser von Schiffen gereist ist. Der WWF Norwegen schätzt sie als „genauso gefährlich wie die Königskrabbe“ für das Leben am Meeresboden ein, da sie zwar etwas kleiner ist, aber einen ähnlichen Speisezettel hat. Sie bevorzugt laut dem norwegischen Meeresforschungsinstitut  allerdings kälteres Wasser. Die Schneekrabbe ist inzwischen so zahlreich, dass sie bereits kommerziell gefangen wurde.

Smutthullet

Seegrenze Norwegen und Russland
mit Position des Smutthullet.
Karte Wikimedia Commons, bearbeitet.

An diesem lukrativen Geschäft würden nun auch gerne andere teilhaben. Ein Großteil der Barentssee  gehört zwar zur ausschließlichen Wirtschaftszone beziehungsweise Fischschutzzone der beiden Anliegerstaaten Norwegen und Russland. Ein kleiner Teil jedoch, eine Fläche von etwa 67 100 Quadratkilometern, das die Norweger „Smutthullet“ („Schlupfloch“) nennen, gilt als internationales Seegebiet. Dort darf jeder nach den Regeln der NEAFC (Nordostatlantische Fischereikommission) fischen. Norwegen und Russland sind dort ebenso Mitglied wie die EU.

Norwegen und Russland sind sich allerdings seit 2015 einig darin, dass die Schneekrabbe kein Fisch ist, sondern zu den Arten gehört, die an den Boden gebunden sind – und damit gilt für sie nach dem internationalen Seevölkerrecht das Recht des Kontinentalsockels. Den haben Norwegen und Russland als einzige Anlieger der Barentssee unter sich aufgeteilt, die Linie verläuft durch das „Smutthullet“. Und nur der jeweilige „Eigentümer“ darf darüber entscheiden, wer was am Meeresboden treibt.

Die EU sieht das anders und hatte für 2016 über ihre Mitgliedsländer Lizenzen für Schneekrabben in der Barentssee vergeben. Ein litauischer Krabbenfänger, der sich darauf verließ, wurde von der norwegischen Küstenwache festgesetzt und erhielt eine Anzeige wegen illegalen Schneekrabbenfangs.  Weder Kapitän noch Reeder zahlten. Vom Amtsgericht wurden sie noch freigesprochen, die nächsthöhere Instanz und zuletzt auch Norwegens höchstes Gericht  urteilten jedoch, ihr Fang von Schneekrabben im Smutthullet sei ein Gesetzesverstoß und dürfe bestraft werden.

Die EU sieht das weiterhin anders und hat bei den jüngsten Festlegungen der Fischereiquoten erneut Lizenzen für Schneekrabben in der Barentssee vergeben. Der norwegische Fischereiminister Per Sandberg erklärte daraufhin unter anderem im norwegischen Fernsehen, Norwegen habe erklärt, dass man bei so einem Beschluss  die Verhandlungen über die Schneekrabbe abbrechen werde. Die EU habe sich also bewusst für den Abbruch entschieden.

Erst Schneekrabben, dann Öl?

Norwegische und internationale Kommentatoren sind sich allerdings einig, dass es bei der Auseinandersetzung um viel mehr geht als um Schneekrabben. Denn noch interessanter als das, was auf dem Meeresboden herumkrabbelt, ist das, was unter dem Meeresboden in der Barentssee schlummert – Öl und Gas. Und hier kommt auch ins Spiel, dass Spitzbergen kein gewöhnliches norwegisches Territorium ist. Die Koexistenz mit den ökonomischen Interessen andere Staaten ist im Spitzbergenvertrag (siehe Norwegen/Territorium) geregelt. Aus norwegischer Sicht steht allerdings fest, dass der Vertrag nur für die Insel selbst und deren 12-Meilen-Zone gilt. In der Fischschutzzone 200 Seemeilen um das Gebiet und auf dem norwegischen Kontinentalsockel  habe nur einer das Recht, Lizenzen zu vergeben – Norwegen.

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