Finnland. Wer hat das Recht, Mitglieder des samischen Parlaments zu wählen oder sich selbst zur Wahl zu stellen? Das finnische Parlament hat nun mehrheitlich einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der dem folgt, was das samische Parlament dazu selbst ausgearbeitet hat. Schon mehrere finnische Regierungen hatten sich daran versucht und waren auf Widerstand gestoßen – weil der Vorschlag des samischen Parlaments die Wahlberechtigung enger fasst als es die bisherige Regelung tat. Darüber berichtete Yle.
Eine Änderung des bisherigen Gesetzes hatte auch der UN-Rat für Menschenrechte angemahnt, denn kulturellen Minderheiten sollen sich selbst verwalten dürfen. Die Kritik der Mehrheit im Samenparlament (finnisch Saamelaiskäräjät, nordsamisch Sámediggi) bezieht sich darauf, dass bisher auch Nachkommen derer aktiv und passiv wahlberechtigt waren, die in der Vergangenheit als „Lappländer“ in den Dokumenten aufgeführt sind, aber keine nachweisbare Anknüpfung an die samische Sprache haben.
Schon bei der Wahl zum samischen Parlament 2023 hatte die Wahlkommission versucht, sein Wählerverzeichnis kleiner zu halten und diesen Personen weder das aktive noch das passive Wahlrecht zuzugestehen. Nach der Wahl entschied das finnische Oberste Verwaltungsgericht, dass dies nicht zulässig war, und die Wahl musste wiederholt werden.
150 Abgeordnete stimmten für die Gesetzesänderung, 27 dagegen, darunter viele Abgeordnete aus Lappland.
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