Finnland: Wahlrechtsreform zum Samenparlament gescheitert

Finnland. Es wird in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz darüber geben, wer das aktive oder passive Wahlrecht zum Parlament der finnischen Samen hat. Der Verfassungsausschuss behandelte den Gesetzesvorschlag nicht abschließend, da die Zeit vor der kommenden Wahl am 2. April dafür zu kurz sei. Schon die beiden früheren finnischen Regierungen waren daran gescheitert. Darüber berichtete Yle (finnisch, englisch, schwedisch).

Sápmi Flagge

Die Flagge von Sápmi ist in allen vier Ländern gleich.

Das Parlament der Samen in Finnland, finnisch Saamelaiskäräjät, nordsamisch Sámediggi, soll die Interessen des Urvolkes vertreten. Dies geschieht hauptsächlich durch Förderung der samischen Sprache, Kultur und Wirtschaftszweige. Aber wer ist eigentlich Same? Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Und es gab eine Zeit, in der es sehr unpopulär war, Same zu sein.

Das bisherige Wahlrecht zum Samenparlament knüpft sich nach dem finnischen Gesetz an drei Kriterien, von denen mindestens eins zutreffen muss:

  1. Samisch ist die Muttersprache oder war es zumindest bei den Eltern oder Großeltern.
  2. Die Vorfahren wurden in alten Steuerverzeichnissen als „Lappländer“ aufgeführt.
  3. Die Vorfahren waren schon stimmberechtigt für samische Gremien und das Samenparlament.

Neues Samengesetz legte Fokus auf Sprache

Der Gesetzesentwurf sah vor, den zweiten Punkt zu streichen. Das Argument dafür: In der Vergangenheit konnten auch Leute als „Lappländer“ gemeint sein, die vielleicht in ähnlichen Erwerbszweigen aktiv waren, aber keine samische Herkunft hatten. Nach Ansicht samische Aktivisten können über dieses Ticket Leute im Samenparlament Einfluss gewinnen, die gar keine echten Samen sind. Der neue Gesetzesentwurf machte die Definition als Same nun hauptsächlich an der Nutzung der samischen Sprache fest.  Vertreter des Samenparlaments waren bei der Erarbeitung einbezogen worden. Der Entwurf hatte im Samenparlament auch eine Mehrheit. Allerdings hätte das Wählerverzeichnis dann komplett überarbeitet werden müssen – und es hätte Leute gegeben, die dort nicht mehr enthalten wären, weil sie nur aufgrund des 2. Punktes darin standen. Der Bezug auf wahlberechtigte Eltern sollte erst nach Bereinigung des Wählerverzeichnisses wieder gelten.

Regierung in dieser Frage nicht einig

Dass Leuten ein Recht entzogen wird, das sie bisher hatten, macht das Gesetz so umstritten. Die Regierung von Sanna Marin hat in diesem Fall auch keine Mehrheit, denn die Zentrumspartei, eigentlich an der Regierung beteiligt, lehnt es ab. Die Opposition ist sowieso gegen das Gesetz. Der Verfassungsausschuss hätte nur die Verfassungsmäßigkeit prüfen sollen. Da er das Gesetz nicht abschließend behandelt hat, kann nun am Montag auch nicht auf der Parlamentssitzung darüber abgestimmt werden.

Ein Hintergrund zur geplanten, aber gescheiterten Gesetzesänderung war auch, dass die UNO Finnland in der Vergangenheit dazu aufgefordert hatte, den Samen mehr Rechte in Fragen von Sprache und Kultur einzuräumen – allerdings nicht konkret in Bezug auf das Wählerverzeichnis.

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