Norwegens Oberstes Gericht: Keine Schneekrabben für die EU

Norwegen. In Januar 2017 setzte die norwegische Küstenwache den lettischen Kutter „Senator“ fest. Grund: Illegales Schneekrabbenfischen auf dem Kontinentalsockel vor Spitzbergen. Der Kutter hatte eine Lizenz, ausgestellt von der EU. Diese wird von Norwegen in dem Gebiet um Spitzbergen jedoch nicht akzeptiert. Gestern urteilte auch Norwegens oberstes Gericht, dass die Festsetzung der „Senator“ rechtmäßig war. Der Konflikt mit der EU um das Recht auf Schneekrabben bleibt somit weiter bestehen. Darüber berichtete NRK.

Karte Norwegens Seegebiete

Norwegens Seegebiete und Seegrenzen. Quelle @Kartverket

Hintergrund des Konflikts zwischen Norwegen und der EU ist eine unterschiedliche Interpretation des Spitzbergenvertrags von 1920. Dieser garantiert den Unterzeichnerstaaten, gleichberechtigt auf Spitzbergen wirtschaftlich tätig zu sein – inklusive des dazugehörigen Territorialgewässers, heute auch als 12-Meilen-Zone bekannt.

Bei der Abfassung dieses Vertrags konnte man noch nicht voraussehen, dass einmal Schneekrabben in den Kontinentalsockel von Spitzbergen einwandern und dem, der sie fängt, ein super Geschäft bescheren würden. Auch die ausschließlichen Wirtschaftszonen für Anrainerstaaten gab es damals noch nicht.

Anderes Recht für Krabben als für Fische

Das internationale Recht unterscheidet zwischen dem, was im Wasser schwimmt, also zum Beispiel pelagische Fische, und dem, was auf oder sogar im Meeresboden ist. Während die EU Fischquoten in der Barentssee erhält, beanspruchen Norwegen und Russland den Meeresboden als Kontinentalsockel komplett jeder für sich. Die Sockelkommission gab 2009 auch grünes Licht für Norwegens Ansprüche aus geografischer Sicht. Schneekrabben als Bodenlebewesen dürfen deshalb nur von Fahrzeugen aus den beiden Anrainerstaaten gefischt werden. Nach norwegischer Rechtsauffassung hilft da auch nicht der Spitzbergenvertrag: Wie nun die obersten Instanz bestätigt hat, gilt dieser eben nicht außerhalb der 12-Seemeilen-Zone, wo die Schneekrabben sind.

Eigene Interpretation der EU

Die EU geht dagegen davon aus, dass der Spitzbergenvertrag heute für den gesamten Sockelbereich um Spitzbergen gilt, und hatte deshalb Lizenzen vergeben. Ausschließliche Wirtschaftszonen gab es bei der Abfassung des Spitzbergenvertrags allerdings noch nicht, diese wurden erst in den 1970er Jahren eingeführt. Norwegen hatte daraufhin in den 200 Meilen rund um Spitzbergen eine Fischschutzzone eingerichtet.

Eine andere Rechtsauffassung hätte für Norwegen umfangreiche Folgen: Müsste Norwegen nicht nur Spitzbergen selbst, sondern auch das große Meeresgebiet darum teilen, könnte es nicht nur einen Konflikt um Schneekrabben und Fische, sondern auch um das Öl im Meeresboden geben.

Mehr zum Thema:

Dieser Beitrag wurde unter Meer, Norwegen, Spitzbergen, Wirtschaft veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert