Schweden. Es gibt wieder Ärger im schwedischen Wald. Die Forstbehörde hat nach einigen Gerichtsurteilen die Vorgaben für Waldbesitzer geändert, die ihre Bäume abholzen wollen. Sie müssen künftig deutlich mehr Rücksicht auf Vögel nehmen. Was die Naturschützer freut, finden die Waldbesitzer unverhältnismäßig – und auch die Behörde selbst ist nicht zufrieden.
Es begann damit, dass die Regionalverwaltung von Västra Götaland 1918 Abholzungspläne im Waldgebiet Yxsjön bei Göteborg genehmigte. Es soll dort ein neuer Stadtteil entstehen, Landvetter Södra. Der schwedische Naturschutzverein und die Organisation Skydda Skogen (Schütze den Wald) sahen nicht berücksichtigt, dass dort um die 100 geschützte Arten leben, deren Lebensraum dadurch zerstört würde. Die Organisationen klagten dagegen. Das zuständige Umweltgericht wandte sich an den Europäischen Gerichtshof, da in diesem Fall auch EU-Direktiven betroffen waren, die die Länder umsetzen sollen. Der Europäische Gerichtshof kam im März 2021 zu dem Schluss, dass die Artenschutzgesetze bei der Prüfung der Vorhaben in der schwedischen Praxis nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Abholzung wird deutlich erschwert
Es war schon damals klar, dass dies weitreichende Folgen haben könnte. Denn konkret geht es darum, dass es nicht reicht, auf Arten Rücksicht zu nehmen, die dadurch in ihrem Bestand bedroht wären, sondern im Prinzip alle Individuen geschützter Arten berücksichtigt werden müssen, worunter in Schweden alle Wildvögel fallen. Für die Waldbesitzer heißt das zunächst, dass sie vorab ausführlicher ermitteln müssen, welche Tier- und Pflanzenarten von einer Abholzung betroffen sein könnten, und wie sie geschützt werden können. De facto werden Abholzungsvorhaben damit deutlich begrenzt und erschwert.
Behörde muss sich an Urteile halten
Die Forstbehörde verlangt dies nun, weil sie nicht anders kann: Sie ist als Behörde an Gerichtsentscheidungen gebunden. Neben der EU-Stellungnahme zum Yxskogen-Fall gab es inzwischen auch andere, wo Umweltgerichte strikter geurteilt haben. Gleichzeitig kommentiert der Generaldirektor auf der Behördenwebseite, die Folgen für die Forstwirtschaft seien überzogen und nicht angemessen. Er fordert die Regierung auf, die Artenschutzgesetze so zu überarbeiten, dass sie wirkungsvoll, rechtssicher und anwendbar sind. Laut Umweltministerin Annika Strandhäll bei SVT ist eine Überarbeitung bereits auf dem Weg.
Dass bisher relativ schnell und einfach abgeholzt werden konnte, war immer wieder ein Streitpunkt zwischen Waldbesitzern und Rentierhaltern – auf einer von schweren Maschinen zerstörten Fläche finden die Tiere einfach keine Nahrung.