Militärische Daten: SvalSat-Absage für zwei Unternehmen

Spitzbergen (Norwegen). Die Satellitenstation auf Spitzbergen ist begehrt – aber nicht jeder darf dort seine Daten herunterladen. Die norwegische Aufsichtsbehörde Nkom hat nun zwei Satellitenbetreibern die Nutzung nicht genehmigt, denn es hätte sich explizit um militärische Daten gehandelt. Dies ist nach dem Spitzbergenvertrag nicht zulässig. Darüber berichtete NRK.

SvalSat außen

Einige der vielen Satellitenschüsseln von SvalSat. Foto Bernt Rostad/Flickr, CC BY 2.0

Als der Spitzbergenvertrag formuliert wurde, vor mehr als 100 Jahren, gab es zwar noch gar keine Satelliten. Doch der Vertrag, norwegisch Svalbardtraktat, untersagt jegliche Nutzung der Inselgruppe für militärische Zwecke. Es gab bereits Fälle, wo nachgewiesen wurde, dass Informationen, die über die Anlage SvalSat heruntergeladen wurden, auch militärisch verwendet wurden. Dabei handelte es sich allerdings um „Dual Use“. Es gibt schon lange eine Diskussion um die Frage, wo die Grenze zu ziehen sei. In den Augen der Aufsichtsbehörde NKom (Nasjonal kommunikasjonsmyndighet) war das bisher legal. SvalSat auf dem Platåberg bei Longyearbyen, betrieben von Kongsberg Satellite Services,  ist eine der weltweit größten Empfangsstationen für Satelliten. Die Daten werden über ein schnelles Kabel ans Festland weitergeleitet.

Absagegrund: Daten explizit und ausschließlich für militärische Zwecke

Nicht zulässig war für Nkom der Antrag von zwei Unternehmen, die ihre Produkte auf ihrer Website als militärisch bewerben und die Daten auch nur für militärische Zwecke nutzen wollten. Ein Antragsteller kommt aus den USA,  der andere aus der Türkei. Laut NRK ist es das erste Mal seit mehr als zehn Jahren, dass eine Nutzung von SvalSat abgeschlagen wird.  Der US-Antragsteller hatte auch die norwegische Troll-Station in der Antarktis zum Herunterladen der Daten nutzen wollen. Dort verbietet der Antarktisvertrag die militärische Nutzung. Es ist das erste Mal überhaupt, dass eine Nutzung der Troll-Station abgeschlagen wird.

Spitzbergen: Norwegische Souveränität mit Auflagen

Der Spitzbergenvertrag von 1920, in Kraft getreten 1925, gab Norwegen zwar die staatliche Souveränität über eine Inselgruppe, die bis dahin niemandem gehörte und von Unternehmen verschiedener Länder genutzt wurde – von der Walfang-Verarbeitung bis zum Kohleabbau. Die Entmilitarisierung dieser Inselgruppe trägt der besonderen Geschichte Rechnung, ebenso die weitgehenden Freiheiten zu wirtschaftlichen Aktivitäten, die die Unterzeichnerstaaten genießen. Neben Norwegen ist Russland der wichtigste Mit-Akteur mit Kohleabbau in Barentsburg.

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