Schweden. Die schwedische „Druckfreiheitsverordnung“ von 1766, genauer: die Dokumente, in denen diese festgeschrieben wurde, sind nun Welterbe. Das gab die Unesco gestern bekannt. Die schwedische Verordnung ist die weltweit älteste dieser Art. Sie garantierte nicht nur die freie Äußerung und ist damit die Basis der heutigen Pressefreiheit, sondern auch das Recht der Bürger auf Einsicht in behördliche Dokumente.
Die Unesco-Welterbeliste für Dokumente ist weniger bekannt als ihre Liste für grandiose Landschaften oder historische Ensembles. Darin finden sich beispielsweise die Göttinger Gutenberg-Bibel, das älteste Exemplar des Korans, aber auch die 21 Thesen der Solidarnosc. Und nun also auch die „Tryckfrihetsförordning“, die in der Königlichen Bibliothek lagert, samt den zwei Bänden handschriftlicher Unterlagen, die es über die Vorbereitung des Gesetzes im Riksarkiv gibt. Das wurde in der Verordnung festgeschrieben:
- Alle haben das Recht, ihre Gedanken, Meinungen und Gefühle gedruckt zu äußern
- Alle haben das Recht auf Einsicht in behördliche Unterlagen (beispielsweise Entscheidungen, Protokolle und Untersuchungen) und auch, diese zu drucken. Dies wird Öffentlichkeitsprinzip genannt.
Anna-Karin Hermodsson, stellvertretende Landesarchivarin, berichtet Dagens Nyheter von der Vorbereitungen zu diesem Gesetz, die man im Riksarkiv nachlesen kann: „In der britischen Gesetzgebung war alles verboten, was nicht erlaubt war. In der Druckfreiheitsverordnung war es umgekehrt, außer in Bezug auf Religion und Königsmacht.“
Von der Freiheitszeit zur Pressefreiheit
Als Hintergrund dazu: Mitte des 18. Jahrhunderts gab es in Schweden ein politisches System, das dem Parlament sehr viel und dem König weniger Macht gab. Als „Frihetstiden“ (Freiheitszeit) wird die Phase von 1719 bis 1772 bezeichnet, in der Schweden keine militärischen Erfolge (mehr) hatte, aber Wissenschaft und Kultur blühten. Der freie Austausch von Gedanken und Ideen wurde hoch geschätzt. Es ist die Zeit von Carl von Linné, Anders Celsius und Carl Michael Bellmann. Sie endete mit dem Putsch von Gustav III.
Die freizügige schwedische „Druckfreiheit“ wurde in der Vergangenheit immer wieder phasenweise eingeschränkt, aber auch wieder ausgeweitet und auf andere Medien übertragen. Inzwischen gehören auch Elemente wie Informantenschutz dazu. Das seit Jahresbeginn geltende Gesetz zu „Auslandsspionage“ ist wieder eine Einschränkung der Medienfreiheit und wurde massiv kritisiert.
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