Färöer: Eine Ehe wird zum Politikum

Färöer/Dänemark. „Warum darf ein Kopenhagener über mein Liebesleben bestimmen?“ fragt der Färinger Kári við Rættará im dänischen Ekstrabladet. Der Hintergrund: Seine Frau darf nicht bei ihm in Tórshavn leben, weil sie keine Aufenthaltsgenehmigung erhält. Die Frau kommt aus Ghana.

Ehe

Die Ringe sind nicht das Problem. Foto pixabay

Die ganze Geschichte in Kürze: Kári við Rættará, 53, und Constance Oforiwaa Kesseh, 27, haben sich im Internet kennengelernt. Ein halbes Jahr lang stehen sie in engem Kontakt über Facebook, Skype und ein weiteres Chatprogramm. Offenbar zu gegenseitiger Zufriedenheit. Es wird ein Hochzeitstermin festgesetzt, und Kári við Rættará fliegt nach Ghana, wo er Constance zum ersten Mal persönlich sieht. Das ist im Januar 2016. Das große Fest startet zwei Tage später. Der Färinger erklärt das in Ekstrabladet so: Sie seien ein halbes Jahr lang in täglichem Kontakt gestanden und hätten das Gefühl gehabt, einander gut zu kennen. Außerdem seien beide praktizierende Christen, die nicht unverheiratet miteinander hätten leben wollen. Und nicht zuletzt seien Reisen zwischen den Färöer und Ghana teuer.

Die dänischen Behörde gibt keine Genehmigung

Zwei Monate später kommt Constance nach Tórshavn und zieht bei Kári við Rættará ein. Sie beginnt, die Sprache zu lernen, will arbeiten, er kann sie mit seinem Einkommen als Grafikdesigner versorgen. Doch aus der gemeinsamen Zukunft in Tórshavn wird nichts: Constances Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung wird abgelehnt. Für Ausländerangelegenheiten der Färöer  sind die dänischen Behörden zuständig und die halten die Beziehung für eine Scheinehe – wegen des Altersunterschieds und der kurzen Zeit zwischen persönlichem Kennenlernen und Hochzeit. Constance hat 15 Tage Zeit, auszureisen.

Hohe Anforderungen für Ehe-Zusammenführung

Der Widerspruch, den das Paar einreicht, wird abgewiesen. Aus Kostengründen kann er nur selten nach Ghana reisen, sie darf ihn nicht besuchen. Kontakt halten sie weiter über das Internet. Ekstrabladet zählt auf, was in Dänemark inzwischen als Kriterium  dafür gilt, dass man keine Scheinehe führt. Die Bedingungen für Ehepartnerzusammenführung finden sich auch auf der Internetseite der dänischen Behörde. Es reicht auch nicht, dass der dänische Ehepartner oder die Partnerin sich selbst und den/die Angetraute aus eigenem Einkommen versorgen kann. Gefordert wird außerdem ein finanzielles Polster, seit 1. Juli 2018 sind dies  100 000 dänischen Kronen (13 400 Euro). Dazu kommen Gebühren von umgerechnet rund 900 Euro und spezielle Anforderungen an die Wohnverhältnisse.

Entscheidung über Ausländerangelegenheiten künftig in Tórshavn?

Magni Arge

Magni Arge. Foto Steen Brogaard

Der unfreiwillig vereinsamte Färinger will sich nicht damit abfinden, dass ein dänischer Beamter über die Bedingungen seiner Ehe entscheidet. Auf den Färöer seien die Verhältnisse schließlich anders als in Dänemark. Aus der Sache ist inzwischen ein Politikum geworden: Unterstützung bekommt Kári við Rættará nämlich vom färöischen Politiker Magni Arge, dessen Partei (Tjóðveldi ) die weitere Ablösung von Dänemark zum Ziel hat. Dieser spricht sich in einem weiteren Artikel in  Ekstrabladet sehr dafür aus, die Ausländerangelegenheiten ebenfalls auf den Färöer und nach färöischen Maßstäben zu entscheiden. Darüber wurde bereits verhandelt, bisher aber ergebnislos. Für Magni Arge wäre Kári við Rættarás ghanaische Ehefrau überhaupt kein Problem.

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