Kote im Vindelfjäll erneut von Behörden niedergebrannt

Storuman (Schweden). Zum zweiten Mal haben schwedische Behörden eine Kote im Vindelfjäll niedergebrannt, an derselben Stelle. Für die Behörden war es ein Schwarzbau, der im Naturreservat nichts zu suchen hat. Für die Erbauerin Anita Gimvall ist es ein Verbrechen gegen ihr Eigentum und gegen die samischen Traditionen. Darüber berichtete SVT.

Sápmi Flagge

Die Flagge von Sápmi .

Laut Anita Gimvall hat ihr Großvater die Kote am See Stenträsk im Naturreservat Vindelfjäll (Kommune Storuman)  1890 errichtet. Sie hatte die Hütte modernisiert, nach Kritik zu einer Kote zurückgebaut. Für die Behörden war es allerdings ein Neu- bzw. Schwarzbau, zu dem sie nicht das Recht habe. 2018 brannten Behördenvertreter von Västerbotten die Kote das erste Mal ab.

2020 baute Anita Gimvall dort eine neue Hütte. Die Behörden von Västerbotten forderten sie erneut auf, abzureißen, die Kote stehe auch zu nah am Wasser.

Widersprüchliche Gerichtsurteile

Es gab verschiedene Gerichtsurteile dazu. So bestätigte das oberste Umweltgericht die Auffassung der Behörden, dass die Hütte weg sollte. Das Amtsgericht Lycksele hat Gimvall allerdings von dem Vorwurf freigesprochen, mit dem Bau gegen den Umgebungsschutz verstoßen zu haben. Es sei glaubwürdig, dass ein Gebäude an dem Ort mehr als 100 Jahre von ihrer Familie genutzt worden sei, im Rahmen von Jagd und Fischerei und damit im Rahmen von samischer Kultur und Gewerbe. Man könne nicht mit Sicherheit sagen, ob Gimvall das Recht habe, dort zu bauen, aber auch nicht das Gegenteil beweisen.

Die Verwaltung von Västerbotten sah darin keinen Widerspruch zum Beschluss, die Hütte zu beseitigen. Sie wurde vergangene Woche erneut niedergebrannt. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Lycksele eingelegt.

Same nicht gleich Same

Was es außerdem kompliziert macht: Anita Gimvall kommt aus einer samischen Familie, hält aber selbst keine Rentiere. Der samische Politiker Håkan Jonsson verweist gegenüber SVT darauf, dass sie nach dem aktuellen Rentierwirtschaftsgesetz das Recht auf eine Unterkunft dort gehabt hätte, wenn sie nur ein Ren besitzen würde und Mitglied einer Rentierhalterkooperative wäre.

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