Norwegen. Das Amtsgericht Hordaland hat der Reederei Havila das Recht zugesprochen, das Schiff Havila Capella für zwei Jahre wie ein Eigentum zu nutzen. Damit konnte die norwegische Reederei eine Versicherung abschließen. Am 28. Juni soll Havila Capella wieder auf der Bergen-Kirkenes-Route starten. Das meldete die Reederei.
Wie berichtet, durfte Havila Capella nicht mehr fahren, weil sie offiziell dem russischen Schiffsfinanzierer GTLK gehört und von Havila geleast war. Damit fiel das Schiff unter die EU-Sanktionen gegen Russland, denen auch Norwegen folgt. Das norwegische Verkehrsministerium war zwar zu einer Ausnahme für das Schiff bereit, doch nicht für die Versicherung. Denn im Schadensfalle wäre das Geld an den Eigentümer gegangen. Und selbst wenn die Reederei das Geld aufgebracht hätte, GTLK das Schiff abzukaufen, hätte sie nicht gedurft: Damit wäre ja Geld an GTLK geflossen, was gegen die Sanktionen verstoßen hätte.
Gerichtliche Schritte
Havila ist deshalb gerichtliche Schritte gegangen, um über das Schiff verfügen zu können. Das Amtsgericht Hordaland hat das Schiff beschlagnahmt und Havila für zwei Jahre überlassen. Innerhalb dieser Konstruktion konnte die Reederei nun eine Versicherung abschließen und mit den Vorbereitungen für den Start im Linienverkehr ab 28. Januar beginnen. Damit kann das Schiff genutzt werden, bis der Eigentümerwechsel endgültig geklärt und vollzogen ist.
Demnächst neun von elf Schiffen auf der Küstenroute Bergen-Kirkenes
Die Reederei Havila hat einen Vertrag mit dem norwegischen Verkehrsministerium, der sie dazu verpflichtet, vier Schiffe auf der Küstenroute von Bergen nach Kirkenes einzusetzen. Der norwegische Staat bezuschusst den Betrieb, um für seine Bürger im hohen Norden ein Verkehrsangebot sowie Frachtkapazitäten sicherzustellen.Mit der Havila Capella wären immerhin zwei im Einsatz. An den anderen beiden Schiffen wird noch gebaut. Sie verspäten sich, weil die frühere Werft in Konkurs gegangen ist.
Um den täglichen Schiffsverkehr zwischen Bergen und Kirkenes durchzuführen, mit den vertraglich vereinbarten 34 Hafenanläufen, müssen insgesamt elf Schiffe im Umlauf sein. Die anderen sieben Schiffe werden von Hurtigruten gestellt, dem früheren Monopolisten auf der Strecke.
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