Nuuk (Grönland) Paul Watson muss weitere drei Wochen in Nuuk im Gefängnis bleiben – vorerst bis zum 5. September. Das bestimmte gestern das Gericht in Grönland. Japan fordert, dass der Aktivist ausgeliefert wird. Entschieden wird darüber jedoch in Kopenhagen – und dort ist noch nichts entschieden worden. Darüber berichteten DR, Sermitsiaq und KNR.
Japans Auslieferungsantrag wird mit einem Vorfall in der Antarktis 2010 begründet. Damals soll ein 24-jähriges Besatzungsmitglied an Bord des japanischen Walfängers von „Säure“ verletzt worden sein. Watsons Anwältin wollte im Gericht ein Video vorführen, das zeigen sollte, dass die Anschuldigungen haltlos sind – als die Stinkbombe mit Buttersäure auf das Schiff geworfen wurde, unklar von wem genau, soll sich niemand an Deck befunden haben. Das Gericht lehnte das Video als Beweismittel ab, da man nicht wissen könne, ob es nicht manipuliert sei. Laut DR handelt es sich um einen Clip aus der Serie „Whale Wars“, gesendet vom Kanal Animal Channel. Die Filmcrew hatte Watson und seine damalige Organisation Sea Shepherd bei mehreren Aktionen begleitet.
Watson hat Fans und Kritiker
Die Entscheidung über Watsons Auslieferung wird auch nicht in Nuuk gefällt, sondern im Justizministerium in Kopenhagen. Es gibt eine breite internationale Unterstützung für Paul Watsons Freilassung, aber diese ist gerade in der Rigsfællesskab Dänemarks nicht so eindeutig. Insbesondere auf den Färöer hat sich Paul Watson mit Aktionen gegen die „grindadráp“ unbeliebt gemacht – zuletzt im vergangenen Jahr. Eine Auflistung von Watsons internationalen Rechtskonflikten gibt es bei fagpressen. eu, dazu gehört auch die Versenkung von zwei Walfangschiffen auf Island.
Justizministerium verweist auf Rechtslage
Der dänische Justizminister Peter Hummelgaard Thomsen verwies bisher lediglich darauf, dass Dänemark ein Rechtsstaat sei, der großen Wert auf internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Straftaten lege. Dies müsse jedoch nach dem geltenden Recht geschehen – im konkreten Fall nach den Bedingungen, die in Grönland für die Auslieferung gelten. Dazu gehöre die Frage, ob die Tat auch in Grönland strafbar wäre. Unklar ist, wie das Ministerium bewerten wird, dass auch Japans Walfang in der Antarktis damals nach den internationalen Vereinbarungen illegal war.
Gericht sieht Fluchtgefahr
Wie Sermitsiaq berichtet, muss Watson auch deshalb im Gefängnis bleiben, weil die Staatsanwaltschaft auf die Flucht aus Deutschland im Jahr 2012 verwiesen hatte und damit Gehör beim Gericht fand. Die Verteidigung bemängelte mehrere Punkte in Bezug auf die Verhandlung: Dass Watson wie ein Verbrecher behandelt und in Handschellen geführt wurde, dass das Video nicht gezeigt werden durfte und dass kein Dolmetscher vor Ort war – letztlich mussten die Verteidiger laut Sermitiaq selbst übersetzen. Watson hat Widerspruch gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt.
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