Finnland. Der Weihnachtsmann kommt aus Finnland – mit dieser Botschaft konnte sich Visit Rovaniemi weltweit gegen alle Konkurrenten durchsetzen. Die finnische Steuerbehörde verkündet zurzeit eine weniger märchenhafte Botschaft: Sie erinnert daran, dass auch Weihnachtsmänner steuerpflichtig sind. Darüber berichtete Svenska Yle.
Der Weihnachtsmann – ein simpler Schwarzarbeiter? Auf ihrer Internetseite veröffentlichte die Steuerbehörde gerade eine ausführliche Anleitung dafür, wie ein freiberuflich tätiger Weihnachtsmann und seine Auftraggeber das Honorar korrekt abrechnen. Das Ziel ist, dass alle Einkommen der Behörde gemeldet werden. Und ab Januar wird es noch ein bisschen schwieriger, das zu umgehen.
Tatsächlich scheint es in der Weihnachtsmann-Branche eine Menge Vertreter zu geben, die ihr Honorar nicht mit der Behörde teilen wollen, erfuhr Svenska Yle bei der Recherche. Der Auftraggeber erkenne dies daran, dass der Betreffende sich am Telefon nur mit „Weihnachtsmann“ melde und eine anonyme Emailadresse habe. Ein praktizierender Weihnachtsmann verweist im Interview aber auf die schwierige Umsetzung der Steuerpflicht unter den speziellen Arbeitsbedingungen seiner Zunft: „Soll man erst die Geschenke austeilen und dann den Bart abnehmen und die Quittung unterschreiben?“ Außerdem erinnert er daran, dass es den Weihnachtsmann eigentlich gar nicht gibt – wie könne man dann von ihm Steuern nehmen?
Kilometergeld für Rentierschlitten noch unklar
Solche Spitzfindigkeiten verfangen bei der Behörde nicht, die sieht nur das Geld. Selbstverständlich dürfe der Weihnachtsmann aber seine Kleidung und die Reisekosten mit den Einnahmen verrechnen. Bei den Kilometersätzen muss aber möglicherweise noch nachgearbeitet werden: Aktuell ist nur die Erstattung für Pkw vorgesehen (25 Cent pro Kilometer). Wieviel es für Rentierschlitten gibt, wurde bisher nicht mitgeteilt.
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