Ab Samstag Testpflicht für Einreise nach Schweden

Schweden. Ausländer, die nach Schweden einreisen wollen, müssen ab Samstag, 6. Februar, einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte. Das hat die Regierung heute bekannt gegeben. Die Regelung gilt bis zum 31. März. Damit soll die Verbreitungen der neuen, vermutlich ansteckenderen Virusmutation beschränkt werden. Es gibt allerdings bereits 155  bekannte Fälle davon in Schweden, und in den vier Regionen, in denen Proben darauf mit einer neuen Methode gescreent wurden, machte die Mutation 11 Prozent aus.

Von der Testpflicht befreit sind Minderjährige, Personen, die in Schweden leben sowie Personen aus dem Transportsektor. Besondere Beschränkungen gibt es außerdem für Einreisende aus Dänemark, Großbritannien und Norwegen sowie von außerhalb der EU/EFTA-Zone. Siehe auch: Wegen britischer Virusmutation: Schweden schließt Grenze zu Norwegen

 

Dieser Beitrag wurde unter Schweden, Tourismus veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert