Rovaniemi (Finnland). Die Stadt Rovaniemi macht ernst in der Beschränkung der Airbnb- und anderen Kurzzeitvermietungen. Gegen zwei Wohnungsbesitzer wurde nun ein Bußgeld von 4500 Euro wegen illegaler Vermietung bekräftigt. Weitere Verfahren stehen an. Darüber berichtete Yle. Dabei ist die Vermietung über Airbnb weiterhin möglich, aber nicht für jeden überall.
Die Stadt Rovaniemi war lange vergleichsweise tolerant gegenüber Airbnb- und anderen Kurzzeitvermietungen, denn Tourismus bringt Geld und Arbeitsplätze. Und die vorhandenen Hotels reichten nicht für die Nachfrage. Es zeigten sich aber die schon aus anderen Städten bekannten Nebenwirkungen. Kurzzeitvermietungen bringen mehr Geld, und in der Vorweihnachtszeit können in Rovaniemi besonders hohe Preise genommen werden. „Normale“ Einwohner haben es dagegen schwer, noch eine bezahlbare Wohnung zu finden. Ein Yle-Team fand bei einer Recherche Wohnblöcke, in denen kaum jemand fest wohnte und der Großteil kurzfristig an Touristen vermietet wurde.
Regeln für Kurzzeitvermietungen
Seit zwei Jahren gibt es nun Regeln für Kurzzeitvermietungen:
- Wer die Wohnung, die er normalerweise selbst bewohnt, ab und zu über Airbnb vermietet, zum Beispiel während des Urlaubs, kann dies weiterhin tun.
- Häufigere Vermietungen müssen als gewerblich angemeldet werden und dürfen nur in den Vierteln stattfinden, wo das auch zugelassen ist. Ist ein Viertel im Bebauungsplan als Wohngebiet ausgewiesen, ist das nicht erlaubt.
Regeln schwierig umzusetzen
Im vergangenen Jahr hat die Stadt in zwölf Fällen Bußgelder für illegale Kurzzeitvermietungen verhängt, von denen allerdings noch keins bezahlt wurde. In den meisten Fällen wurde Widerspruch dagegen eingelegt. Der Umweltausschuss der Stadt hat nun aber das Bußgeld von 4500 Euro gegen zwei Wohnungsbesitzer bekräftigt, die ihre Wohnung in der Maakuntakatu vermietet hatten. Sie waren bereits im Juli aufgefordert worden, die Kurzzeitvermietungen zu beenden, hatten dem aber nicht Folge geleistet. Zusätzlich zu der bereits verhängten Summe sollen weitere 2000 Euro im Monat fällig werden, wenn die Kurzzeitvermietungen nicht innerhalb von zwei Monaten eingestellt werden.
„Wie ein Hotel“
Es gibt noch deutlich größere Fische: In einem Fall geht es um einen Wohnblock in der Koskikatu, in dem zwölf der 14 Wohnungen nach Auffassung der Stadt als Touristenunterkünfte genutzt wurden – wie ein Hotel. Dafür wurde ein Bußgeld von 50.000 Euro verhängt. Die Stadt begründete ihre Einschätzung damit, dass es keine festen Mieter gab, alle Räume wie Hotels ausgestattet waren, auf Unterkunftsplattformen angeboten wurden und auch Bewertungen erhalten haben. Die Eigentümer klagen dagegen.
Auch Reykjavík kennt das Airbnb-Problem:


