Vorschriften für Alkohol-Verkauf in Finnland gelockert

Finnland. Die strengen Alkoholvorschriften in den skandinavischen Ländern sorgen bei ausländischen Besuchern manchmal für Kopfschütteln. Finnland hat seine Regeln nun etwas gelockert: So gibt es beispielsweise keine unterschiedlichen Lizenzen für Gaststätten mehr, und diese dürfen auch Alkohol außer Haus verkaufen.

Alkohol

Für Wein gelten immer noch strenge Regeln.

Schon seit dem 1. Januar findet man in normalen Läden „stärkere“ Ware: Alles, was maximal 5,5 Prozent Alkohol enthält, darf nun in normalen Läden frei verkauft werden, also auch Starkbier, Longdrinks und Mixgetränke. Vorher waren es maximal 4,7 Prozent und nur bestimmte Produkte. Damit hat Finnland nun höhere Grenzen für frei verkäuflichen Alkohol als Norwegen und Schweden. Außerdem dürfen nun auch kleinere Brauereien ihr Bier direkt verkaufen.

Seit dem 1. März gelten nun auch lockerere Regeln für Gaststätten: Es gibt nur noch eine Lizenz, die alle Arten von alkoholischen Getränken beinhaltet, und nicht mehr drei verschiedene Klassen. Man darf nun auch mehrere Getränke gleichzeitig bestellen, Portionen werden nicht mehr kontrolliert. Restaurant dürfen auch, wenn sie eine entsprechende Erlaubnis beantragen, Flaschen zum Mitnehmen verkaufen. Dafür gelten dann dieselben Regeln wie für Einzelhändler, sowohl, was die Prozente, als auch was die Zeiten angeht: 9 bis 21 Uhr. In Gaststätte selbst darf weiter bis 1.30 Uhr ausgeschenkt werden. Diese Frist kann nun aber auf Antrag bis 4 Uhr verlängert werden.

Auch die staatlichen Alko-Läden, in denen man auch Hochprozentiges kaufen darf, haben künftig eine Stunde länger, bis 21 Uhr, offen.

Bei der Herstellung von Wein oder Bier ist künftig auch Do-it-Yourself erlaubt – nur Destillation ist nicht gestattet.

Knappe Entscheidung im Parlament

Die neuen Regeln sind durchaus umstritten. Auf die höheren Prozentwerte im freien Verkauf einigte man sich im finnischen Parlament zunächst nur mit einer Mehrheit von vier Stimmen. Viele fürchten, dass nun mehr getrunken wird. Das Gesamtpaket an neuen Regeln erhielt fast zwei Drittel Ja-Stimmen. Für Restaurants wird es nun weniger bürokratisch, für Lebensmittelgeschäfte ist es ein zusätzliches und lukratives Geschäftsfeld. 

Wer die Nähe zu Russland nutzen und sich dort mit Alkohol versorgen will, darf die Ware übrigens nur dann nach Finnland einführen, wenn er oder sie mindestens 24 Stunden lang dort gewesen ist – eine Stippvisite über die Grenze reicht dafür nicht aus.

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