Verurteilt wegen Waffenverstößen, aber nicht wegen Terrors

Reykjavík (Island). Planten Sindri Snær Birgisson und Ísidór Nathansson den ersten Terroranschlag auf Island – und wurden noch rechtzeitig gestoppt? Oder sind es nur zwei Waffennarren mit einem schwarzen Humor und einem schlechten Geschmack? Das Amtsgericht Reykjavík verurteilte sie zu Haftstrafen aufgrund von Verstößen gegen Waffengesetze, aber nicht für versuchten Terrorismus. Darüber berichtete RÚV.

Reykjavik

Quo vadis, Island?

Die Festnahme der beiden jungen Männer im September 2022 – anfangs waren es sogar vier, zwei wurden gleich wieder freigelassen – hatte ein gewisses Aufsehen erregt. Verdacht auf die Planung von Terroranschlägen – sowas gab es auf Island noch nie. Sie hatten massenhaft Waffen gehortet, darunter auch mit Teilen aus dem 3D-Drucker modifizierte, sowie Munition. Bekannt ist inzwischen auch, dass sie das „Manifest“ des norwegischen Rechtsterroristen Anders Behring Breivik  heruntergeladen hatten und sich darüber austauschten. Auch der Massenmörder von Christchurch, Brenton Tarrant, und der Unabomber Ted Kaczynski waren für sie interessant. Auf Ísidór Nathanssons Computer gab es außerdem einen Entwurf für ein eigenes „Manifest“, er soll eine Nazi-Flagge besessen und sich selbst vor Gericht als Rassist bezeichnet haben. In ihrer Kommunikation über Signal diskutierten sie über potenzielle Attentate auf bekannte isländische Politiker, das jährliche Polizeifest und eine Pride-Parade. Recherche zur Umsetzung gab es auf Sindri Snær Birgissons Computer. Laut den beiden Angeklagten seien diese Pläne aber nur Spaß gewesen. Real waren aber die Schießübungen, die sie machten.

Letztlich konnte nicht einwandfrei nachgewiesen werden, dass die beiden tatsächlich einen Anschlag konkret planten, auch wenn Europol-Experten damals die Lage so einschätzten, dass die beiden tatsächlich kurz davor standen, eine Terrortat zu begehen. Sindri Snær Birgisson als Haupttäter wurde zu 24 Monaten wegen der Verstöße gegen Waffengesetze verurteilt, sein Kumpel zu 18 Monaten. 

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