Gotland (Schweden). Das Oberste Gericht Schwedens lehnt eine erneute Prüfung des Antrags von Cementa auf Weiterbetrieb ab. Damit bleibt es beim Urteil der vorherigen Instanz: Der Zementhersteller darf nur noch bis Ende Oktober in Slite auf Gotland Kalk abbauen. Nach Ansicht des Gerichts würde ein Weiterbetrieb die Situation des Grundwassers in der Region zu sehr schädigen. Die Darstellung des Unternehmens hatte das Gericht nicht überzeugt.
Ohne die Zementproduktion auf Gotland gäbe es voraussichtlich Zementmangel in mehreren Branchen, vom Wohnungsbau bis zum Bergbau. Die Regierung will Cementa deshalb mit einer befristeten Gesetzesänderung eine Gnadenfrist von weiteren acht Monaten verschaffen, in denen die bereits genehmigte Kapazität an Kalk abgebaut werden kann. So bliebe der Wirtschaft mehr Zeit für die Umstellung auf andere Lieferanten. Für diese befristete Gesetzesänderung dürfte es eine Mehrheit im Parlament geben, sie ist aber noch nicht umgesetzt.
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