Acht Raubtiere tot: Wilderer müssen ins Gefängnis

Luleå. Der Fall hatte ganz Schweden bewegt: Acht Raubtiere waren illegal getötet und teilweise vorher noch gequält worden. Nun ist das Urteil im Gericht in Luleå gefallen: Die drei Haupttäter müssen hinter Gitter. Zwei weitere Angeklagte kommen mit einer Bewährungsstrafe davon. Alle Strafen fallen aber deutlich geringer aus als von der Staatsanwältin gefordert.

Luchs

Luchs. Foto Bernard Landgraf/Wikimedia

Konkret handelte es sich um insgesamt vier Bären, drei Luchse und ein Vielfraß, die bei unterschiedlichen Gelegenheiten in die Hände der Männer geraten waren. Mal war nur einer beteiligt, mal alle drei. Alle drei Tierarten sind geschützt und dürfen nur unter besonderen Bedingungen gejagt werden. Videos und Fotos vom Handy eines Täters zeigten unter anderem, wie ein Luchs in einem Käfig mit einem Stock gequält wird und wie ein Luchs in einem Baum erhängt wird. Diese Bilder waren auch öffentlich im Fernsehen gezeigt worden – inklusive Warnung vorab – und hatten zu heftigen Diskussionen geführt.

Hauptangeklagter ist ein 46-Jähriger, sein 74-jähriger Vater und ein 37-jähriger Verwandter waren nach Ansicht der Staatsanwaltschaft an der Tötung von Tieren beteiligt.  Alle hatten die Taten bestritten.

Von den insgesamt 22 Anklagepunkten hatte das Gericht schließlich mehrere Fälle von „grobem Jagdverbrechen“ nicht aufrechterhalten. In der Pressemitteilung wird dies damit begründet, dass als Beweis lediglich die Handyvideos und -bilder zur Verfügung standen. Die drei Männer erhielten Gefängnisstrafen vom einem Jahr bis zu einem Jahr und vier Monaten. Die Staatsanwältin hatte für den Haupttäter fünf Jahre gefordert. Sie sagte anschließend in einem Fernsehinterview von SVT, die Strafe sei viel zu niedrig, vor allem für den Haupttäter. Sie werde das Urteil lesen und dann überlegen, ob sie in Berufung gehe.

Zwei weitere Männer wurden vor allem wegen Jagdhehlerei zu Bewährungsstrafen verurteilt, andere Vorwürfe wurden fallengelassen.

Ende August 2016 hatten rund 40 Polizisten gleichzeitig in einer konzertierten Aktion bei verschiedenen Verdächtigen zugeschlagen. Bei der Hausdurchsuchung wurden unter anderem Waffen, unzulässige Fallen und Tierhäute gefunden. Die  beschlagnahmten Gegenstände werden nicht zurückgegeben.

Zur Vorgeschichte hier.

 

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