Finnisches Parlament stimmt für Militärabkommen mit den USA

Finnland. Das finnische Parlament hat einem Militärabkommen mit den USA einhellig zugestimmt. Damit werden dem US-Militär weitgehende Rechte auf 15 finnischen Militärstützpunkten und auch darüberhinaus einige Sonderrechte eingeräumt. Darüber berichtete Yle. Dies war in Finnland kein Streitthema –  gestritten wird dagegen über das „Abweisungsgesetz“. 

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In Schweden hatte es um ein vergleichbares Abkommen vor kurzem einige Diskussion gegeben. Dabei ging es unter anderem darum, dass eine Lagerung von Atomwaffen in dem Abkommen nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, wie beispielsweise in den norwegischen und dänischen Ausführungen. Auch in der finnischen Ausführung ist dies nicht ausgeschlossen. Allerdings existiert in Finnland ein Landesgesetz, das die Anwesenheit von Atomwaffen verbietet.

Eine Politikerin des Linksverbundes  hatte Unterstützung für eine Position gegen das Gesetz gesucht, fand aber keine, auch nicht bei ihrer eigenen Partei. Vor der Tür hatte es allerdings einige Demonstranten gegen das Abkommen gegeben, wie Yle berichtete. Diese fürchteten, dass Finnland damit einen Teil seiner militärischen Souveränität aufgebe.

Das Abkommen, das in Zusammenhang mit dem Nato-Beitritt steht,  war schon im Dezember unterzeichnet worden, es war jedoch auch eine Zustimmung im Parlament mit Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Diese liegt nun vor.

Streitthema Abweisungsgesetz

Während das Militärabkommen in Finnland also kein großes Thema war, gibt es einen politischen Streit um ein von der Regierung geplantes „Abweisungsgesetz“. Damit sollen Asylbewerber an der Grenze direkt zurückgeschickt werden dürfen, ohne ihren Antrag zu behandeln. Dies verstößt gegen existierende internationale Vereinbarungen. Hintergrund ist, dass die finnische Regierung ein rechtliches Mittel sucht, um mögliche Asylbewerber, die Russland über die Grenze lässt, direkt zurückschicken zu können. Zurzeit sind sämtliche Grenzübergänge in Richtung Russland komplett geschlossen.  Das Abweisungsgesetz ist als ein Ausnahmegesetz im Eilverfahren geplant, für das es bisher allerdings nicht die erforderliche Fünf-Sechstel Mehrheit gibt.

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