Neues Waffengesetz für Grönland – unter Vorbehalt

Grönland. Das grönländische Parlament hat ein neues Waffengesetz beschlossen. Es gibt nun klare Altersgrenzen und Vorschriften, wie Waffen und Munition aufzubewahren sind. Das Gesetz kann aber noch nicht in Kraft treten: Grönland hat dieses Sachgebiet noch nicht übernommen, und deshalb muss nun auch der Folketing in Kopenhagen darüber abstimmen. Darüber berichteten Sermitsiaq und KNR.

Moschusochse

Moschusochsen gehören zu den Tieren, die in Grönland mit entsprechender Lizenz und im Rahmen der Quote gejagt werden dürfen. Foto Fernando Ugarte/ Pinngortitaleriffik

Jagen ist ein sehr wichtiges Element der grönländischen Gesellschaft, deshalb haben auch viele Menschen Waffen. Laut den Unterlagen war es die grönländische Polizei, die eine Änderung des alten Gesetzes von 1992 wünschte, mit Hinweis auf „mehrere tragische Ereignisse“ und um weiteren Unglücksfällen vorzubeugen. Ein zentraler Punkt der neuen Version ist deshalb die Vorschrift, Waffen unzugänglich für andere aufzubewahren, und die Munition getrennt davon zu lagern. 

Neue Altersgrenzen mit und ohne Betreuer

Schwieriger war die Frage nach einer Altergrenze, denn es ist üblich, dass Kinder ihre Eltern schon früh auf der Jagd begleiten und dabei auch den Umgang mit der Waffe lernen. Nach dem Jagdgesetz ist es bereits für Jugendliche ab 12 Jahre möglich, eine eigene Hobbylizenz für nicht quotierte Arten zu erhalten, sofern sie von einer mündigen Person betreut werden. Das neue Waffengesetz ist darauf abgestimmt. Zwar darf man künftig erst ab 15 Jahren in Grönland selbst eine Jagdwaffe erwerben und verwenden – früher mit 12 Jahren. Analog der Regelung im Jagdgesetz dürfen Jugendliche ab 12 Jahren aber in Begleitung eines Betreuers mit einer Waffe jagen.  

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